opencaselaw.ch

II 2018 29

Gebühreneinnahmen Betreibungsamt; Rechtsverweigerung)

Sz Verwaltungsgericht · 2018-04-19 · Deutsch SZ
Quelle Original Export Word PDF BibTeX RIS

Gebühreneinnahmen Betreibungsamt; Rechtsverweigerung) | Verschiedenes

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

II 2018 29Entscheid vom 19. April 2018Besetzunglic.iur. Achilles Humbel, PräsidentDr.oec. Andreas Risi, RichterDr.iur. Frank Lampert, RichterMLaw Stefan Getzmann, GerichtsschreiberParteienA.________,Beschwerdeführer,gegenGemeinderat Lachen,Alter Schulhausplatz 1,Postfach 263, 8853 Lachen,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,GegenstandGebühreneinnahmen Betreibungsamt; RechtsverweigerungSachverhalt:A.Mit Schreiben vom 5. Juni 2017 an die Gemeindeverwaltung Lachen betreffend "Kostenreduktion Pos 103 des Betreibungswesen" machte A.________ geltend, dass im Falle des Betreibungsamtes Lachen/Altendorf "die Aufwände und Gebühreneinnahmen addiert und direkt in die Tasche des Betreibungsbeamten" geflossen seien, während bei den Innerschwyzer Betreibungsämtern die Aufwände von den Einnahmen (Gebühren) subtrahiert worden seien. Beim Betreibungsamt Lachen/Altendorf seien die Gebühreneinnahmen jeweils unterdrückt worden. Wie bekannt sei, habe er diesen Rechnungsfehler aufgedeckt, so dass der Gemeinde Mehreinnahmen in Millionenhöhe zugute kämen. Es entspreche daher nur Recht und Billigkeit, wenn er seinen Aufwand wenigstens ansatzweise in Rechnung stelle. Seine Aufwände seit 2016 "um diese gewerbsmässige Korruption aufzudecken\

II 2018 29

Entscheid vom 19. April 2018

Besetzung

lic.iur. Achilles Humbel, Präsident

Dr.oec. Andreas Risi, RichterDr.iur. Frank Lampert, Richter

MLaw Stefan Getzmann, Gerichtsschreiber

Parteien

A.________,Beschwerdeführer,

gegen

Gemeinderat Lachen,Alter Schulhausplatz 1,Postfach 263, 8853 Lachen,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,

Gemeinderat Lachen,Alter Schulhausplatz 1,Postfach 263, 8853 Lachen,

Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9,Postfach 1260, 6431 Schwyz,

Gegenstand

Gebühreneinnahmen Betreibungsamt; Rechtsverweigerung